Einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) benötigt jeder Dienstleister, der für einen Auftraggeber Daten verarbeitet. Die Abgrenzung nach der DSGVO ist nicht ganz einfach und kann daher auch Privatleute betreffen, welche unentgeltlich oder gegen Bezahlung z. B. Backups auf ihren eigenen Servern hosten. Der Auftraggeber muss sich darauf verlassen können, dass seine Daten sicher gehostet und nach Ende der Geschäftsverbindung gelöscht werden.
Auf dieser Website befindet sich ein brauchbares Muster zum Download gegen Hinterlassung der E-Mail-Adresse. Damit ist die Zustimmung zum Empfang von Newslettern verbunden, welche aber auch widerrufen werden kann. Das heruntergeladene Muster ist dann für den jeweiligen Verwendungszweck anzupassen. Weiter unten auf der Seite befinden sich viele Hinweise zum AVV – ein gutes Angebot des Betreibers.